Fliegerärztliche Untersuchungsstelle

Aero-Medical Examiner (AME) Class II, LAPL, Cabin Crew

Als flugmedizinischer Sachverständiger führe ich flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 2 und LAPL für

  • Privatflugzeugführer,
  • Privathubschrauberführer,
  • Segelflugzeugführer,
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach § 46 Abs. 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal,
  • Führer von Luftsportgeräten

durch. (Erst-, Nach- und Erneuerungsuntersuchungen)

 

Des Weiteren erstelle ich ärztliche Gutachten für Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter.

 

Die Untersuchungen werden nach den geltenden Richtlinien der EASA AMC (Acceptable means of compliance) and GM (Guidance Material) to Part-MED und den Anforderungen der EU-Verordnung Nr. 1178/2011 durchgeführt.

Sie erhalten ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis („EASA-Medical“), mit dem Sie Ihre Rechte aus Ihrer Pilotenlizenz wahrnehmen dürfen.

 

Die folgenden Unterlagen müssen zur Untersuchung mitgebracht werden:

  • Personaldokument mit Lichtbild
  • Antrag auf die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses (Formular des LBA)
  • das letzte Tauglichkeitszeugnis (wenn bereits ausgestellt)
  • Fluglizenz (wenn bereits ausgestellt)
  • Augenärztlicher Untersuchungsbericht (immer bei Erstuntersuchung und z.B. Änderung der Brillenformel) (Formular des LBA)
  • Brillenpass und Brille/Ersatzbrille (falls vorhanden)
  • HNO-ärztlicher Untersuchungsbericht (nur für Instrumentenflugberechtigung) (Formular des LBA)
  • "Mental Health"- Fragebogen (siehe unten)
  • Ärztliche Berichte bei Vorerkrankungen mit möglicher Auswirkung auf die Tauglichkeit
Fragebogen Mental Health.pdf
PDF-Dokument [450.7 KB]

 

Um bereits im Vorfeld der Untersuchung den notwendigen Umfang festzulegen und zu planen, bitte ich um Kontaktaufnahme per eMail an: info@fliegerarzt-euskirchen.de

 

Bitte beachten Sie die 45-Tage-Regel: Bereits ab 45 Tage vor Ablauf Ihres Tauglichkeitszeugnisses kann die Verlängerungsuntersuchung durchgeführt werden und das Medical wird zum Ablaufdatum verlängert, sodass Sie keine Zeit der Gültigkeitsdauer verlieren. Bemühen Sie sich also bitte frühzeitig um einen Termin.

 

Die Kosten ergeben sich aus dem Untersuchungsumfang, der sich aus den Vorgaben der o.g. Richtlinien der EASA (European Aviation Safety Agency) und des LBA (Luftfahrtbundesamt) ergibt. Ein pauschaler Preis kann daher nicht genannt werden, da es sich um eine ergebnisoffene ärztliche Begutachtung handelt. Es ist also möglich, dass im Rahmen der Begutachtung neue flugmedizinisch relevante Aspekte auftreten, die eine Anpassung des Untersuchungsumfanges notwendig machen. Die Abrechnung erfolgt per Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Ich bin selber begeisterter Flieger und aktiv im Luftsportclub Eifelflug e.V.. Mein Heimatflugplatz ist die Dahlemer Binz (EDKV). Mit der flugmedizinischen Weiterbildung habe ich mein Hobby und meinen Beruf zusammengeführt.

 

Als Fliegerarzt bin ich Partner und Berater von Pilotinnen und Piloten in allen flugmedizinischen Fragen. Sollte es gesundheitliche Probleme geben, suchen wir gemeinsam nach Lösungen. Mein Ziel ist es, Fliegerinnen und Flieger gesund und sicher in die Luft zu bringen.

 

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